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Produzierende Betriebe in Oberösterreich liefern ausgezeichnete Qualität und verlieren trotzdem Aufträge an Importeure aus Fernost. Der Grund liegt nicht beim Preis, sondern an etwas viel Grundlegenderem.
Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Parkplatz oder Garagenplatz für das Auto zur Verfügung, mit dem dieser zur Arbeit fährt, und liegt der Platz in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone, ist monatlich ein steuerpflichtiger Sachbezug von 14,53 Euro anzusetzen.