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Bei der diesjährigen Verleihung hat sich gezeigt, wie viel Innovationskraft in der oberösterreichischen Beratungs-, Buchhaltungs- und IT-Branche steckt. Fünf Projekte aus OÖ schafften es aufs Podium: drei davon auf den 2. Platz, zwei auf den 3. Platz.
Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Parkplatz oder Garagenplatz für das Auto zur Verfügung, mit dem dieser zur Arbeit fährt, und liegt der Platz in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone, ist monatlich ein steuerpflichtiger Sachbezug von 14,53 Euro anzusetzen.