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Digitale Barrierefreiheit umsetzen – Was Unternehmen in Oberösterreich jetzt beachten müssen

Seit Juni 2025 ist mithilfe des Barrierefreiheitsgesetzes ein neuer Rahmen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit in Österreich geschaffen worden.
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Mit der EU-Richtlinie „European Accessibility Act“ rückt für Unternehmen eine barrierefreie Gestaltung diverser Online-Plattformen wie zum Beispiel Websites und Apps immer mehr in den Vordergrund. Das Ziel? Ein uneingeschränkter Zugang zu Online-Plattformen für alle Menschen.

Viele Unternehmen sind sich noch nicht bewusst, was durch die neue Gesetzgebung auf sie zukommt.
so Klaus Miesenberger, Institutsvorstand des Instituts „Integriert Studieren“ an der Johannes-Kepler-Universität Linz (JKU) im Gespräch mit den OÖNachrichten

Aber welche konkreten Maßnahmen sind gefordert, um dieses Ziel zu erreichen?

Was macht einen barrierefreien Webauftritt aus?

Digitale Anwendungen müssen den Zugang für alle Menschen ermöglichen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Das betrifft vor allem gut strukturierte und leicht verständliche Texte, Alternativbeschreibungen für Bilder, barrierefreie Prozesse und eine einfache, intuitive Navigation.

Die Umsetzung lässt sich in vier Bereiche gliedern:

Weitere Informationen zum Thema digitale Barrierefreiheit sind unter folgendem Link zu finden: www.wko.at/barrierefreiheit

IT-Dienstleister:innen & Weiterbildung als Schlüssel

Bei der tatsächlichen Implementierung im Unternehmensalltag kann eine Zusammenarbeit mit erfahrenen Expert:innen den Prozess vereinfachen. Qualifizierte IT-Dienstleister:innen aus der Region unterstützen Sie gezielt bei der Umsetzung von Accessibility-, Usability- und Barrierefreiheitsanforderungen. 

Das Unternehmen „bluesource – mobile solutions“ verfügt zum Beispiel über Spezialisierungen in den beiden Bereichen Usability und Accessibility und empfiehlt eine klare Roadmap auf dem Weg zur Barrierefreiheit:

  1. Eine Accessibility-Prüfung durch eine Delta-Analyse zeigt, wo sich schnell Verbesserungen umsetzen lassen – etwa bei Farben, Labels oder dynamischer Typografie.
  2. Auf Basis von Schritt 1 wird eine Barrierefreiheitserklärung erstellt sowie barrierefreie Standards fest in Design- und Entwicklungsprozessen verankert.
  3. Regelmäßige Re-Checks bei jedem Release sichern die Nachhaltigkeit der Änderungen.
Barrierefreiheit ist kein Zusatz, sondern Voraussetzung moderner Finanzservices. Dank unserer Erfahrung in IT und Organisation unterstützen wir Banken dabei, gesetzliche Vorgaben effizient umzusetzen und Ressourcen optimal einzusetzen. So stärken wir Institute in einem Umfeld, das von Regularien und gleichzeitigem Wachstumsdruck geprägt ist.
Martin Sprengseis-Kogler, Managing Partner bei bluesource – mobile solutions

Im Bereich der Weiterbildung bietet die Johannes-Kepler-Universität Linz außerdem künftig einen berufsbegleitenden Weiterbildungslehrgang zu barrierefreien Apps und barrierefreiem Webdesign an, um Unternehmen und Fachkräfte auf diese Anforderungen vorzubereiten. Der Fokus liegt auf rechtlichen Grundlagen, technischen Standards und praxisnaher Umsetzung.

Barrierefreiheit ist kein Nice-to-have, sondern ein Must-Have

Digitale Barrierefreiheit ist heute ein klarer Qualitätsfaktor. Sie reduziert rechtliche Risiken, verbessert die User Experience für alle Nutzer:innen, steigert die Reichweite digitaler Angebote und stärkt langfristig die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens. Wer jetzt handelt, investiert nicht nur in Gesetzeskonformität, sondern in bessere digitale Produkte, zufriedenere Kund:innen und nachhaltigen Unternehmenserfolg.

Finden Sie jetzt die passenden IT-Dienstleister:innen für Ihr Barrierefreiheitsprojekt auf www.huddlex.at