Wie beschwere ich mich richtig?

Dann ist die Beschwerde das rechtstaugliche Mittel, um dagegen vorzugehen. Dabei müssen aber ein paar Dinge beachtet werden. Die Beschwerde muss innerhalb der Beschwerdefrist eingebracht werden. Diese Rechtsmittelfrist beträgt einen Monat und läuft in der Regel ab der Zustellung des Bescheides. Die Beschwerdefrist kann aus bestimmten Gründen (z.B. Krankheit) ausgedehnt werden, allerdings liegt die Verlängerung im Ermessen der Behörde. Die Beschwerde muss grundsätzlich schriftlich eingebracht werden.
Auch eine Einbringung über FinanzOnline ist zulässig. Eine Beschwerde muss folgende Bestandteile enthalten:
- die Bezeichnung des Bescheides gegen den sie sich richtet: z.B. Umsatzsteuerbescheid für 2024
- eine Erklärung, in welchen Punkten der Bescheid angefochten wird
- eine Erklärung, welche Änderungen beantragt werden
- die Begründung, die darlegen soll, warum der Bescheid in sachlicher oder rechtlicher Hinsicht unrichtig und deshalb durch einen neuen geänderten Bescheid zu ersetzen ist. Achtung: Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung