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Web-Seminare und Online-Dienstleistungen

Web-Seminare, Online-Kurse etc.: Hat der Kunde seinen Wohnsitz oder betreibt er sein Unternehmen in einem Staat außerhalb der EU, so verlagert sich der Leistungsort in diesen Staat. Die Unterscheidung, ob der Kunde Unternehmer oder Privatperson ist, muss auch hier getroffen werden. Siehe Teil 1.

Ist der Kunde ein Unternehmer und liegt eine gültige UID-Nummer bzw. ein anderer Nachweis über die Unternehmereigenschaft vor (nicht in jedem Staat gibt es UID-Nummern), ist die Rechnung ohne USt, aber mit Hinweis auf reverse charge auszustellen.

Ist der Kunde eine Privatperson, so ist die jeweilige USt des Landes in Rechnung zu stellen, in dem die Person den Wohnsitz hat. Viele Staaten verlangen dabei eine Registrierung.

Digitale Dienstleistungen: Die Besteuerung von digitalen Dienstleistungen erfolgt nach dem gleichen Prinzip wie bei den Onlineseminaren. Wichtig ist jedoch eine genaue Abgrenzung zwischen digitalen Dienstleistungen und Waren vorzunehmen: Während z. B. der Download einer App oder der eines Musiktitels als Dienstleistung zu qualifizieren ist, gilt etwa der Verkauf von auf Tonträgern gespeicherter Musik oder eine auf DVD gebrannte Software als Lieferung und folgt damit den Bestimmungen des Warenhandels (innergemeinschaftliche Lieferung, Versandhandelsregelung etc.).