Was zu tun ist nach der Gründung
Vieles läuft automatisch, manches muss man aktiv angehen.
- Betriebseröffnung melden: Innerhalb eines Monats muss das Finanzamt über die Aufnahme der Tätigkeit informiert werden (geht auch über FinanzOnline).
- Umsatzsteuer & Einkommensteuer klären: Kleinunternehmerregelung, voraussichtliche Umsätze/ Gewinne, Vorauszahlungen und Art der Aufzeichnungen (Einnahmen- Ausgaben-Rechnung oder doppelte Buchhaltung) festlegen.
- Sozialversicherung der Selbständigen (SVS): Nach der Gewerbeanmeldung meldet die Behörde automatisch an die SVS, man erhält danach die Vorschreibung.
- Interessenvertretung: Nach Gründung ist meist automatisch eine Mitgliedschaft mit Grundumlage verbunden. Hier können Beratungsangebote und Steuersprechtage aktiv genutzt werden.
- Buchführungsstruktur aufsetzen: Wer hilft bei der Buchhaltung? Belegablage, Nummernkreise für Rechnungen, Aufbewahrungsfristen und GoBD-konforme Abläufe festlegen.
- Rechnungslegung prüfen: Pflichtangaben (Name, Adresse, UID, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungszeitraum etc.) sicherstellen und Vorlagen für Angebote/Rechnungen erstellen.