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Was zu tun ist nach der Gründung

Nach der Unternehmensgründung sind in den ersten Wochen einige formale und organisatorische Schritte notwendig.
Grafik mit zwei Männern in Anzügen und der Aufschrift „Was zu tun ist nach der Gründung"

Vieles läuft automatisch, manches muss man aktiv angehen. 

  1. Betriebseröffnung melden: Innerhalb eines Monats muss das Finanzamt über die Aufnahme der Tätigkeit informiert werden (geht auch über FinanzOnline).
  2. Umsatzsteuer & Einkommensteuer klären: Kleinunternehmerregelung, voraussichtliche Umsätze/ Gewinne, Vorauszahlungen und Art der Aufzeichnungen (Einnahmen- Ausgaben-Rechnung oder doppelte Buchhaltung) festlegen.
  3. Sozialversicherung der Selbständigen (SVS): Nach der Gewerbeanmeldung meldet die Behörde automatisch an die SVS, man erhält danach die Vorschreibung.
  4. Interessenvertretung: Nach Gründung ist meist automatisch eine Mitgliedschaft mit Grundumlage verbunden. Hier können Beratungsangebote und Steuersprechtage aktiv genutzt werden.
  5. Buchführungsstruktur aufsetzen: Wer hilft bei der Buchhaltung? Belegablage, Nummernkreise für Rechnungen, Aufbewahrungsfristen und GoBD-konforme Abläufe festlegen.
  6. Rechnungslegung prüfen: Pflichtangaben (Name, Adresse, UID, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungszeitraum etc.) sicherstellen und Vorlagen für Angebote/Rechnungen erstellen.