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Was zu tun ist nach der Gründung

Nach der Unternehmensgründung sind in den ersten Wochen einige formale und organisatorische Schritte notwendig.
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Vieles läuft automatisch, manches muss man aktiv angehen. 

  1. Betriebseröffnung melden: Innerhalb eines Monats muss das Finanzamt über die Aufnahme der Tätigkeit informiert werden (geht auch über FinanzOnline).
  2. Umsatzsteuer & Einkommensteuer klären: Kleinunternehmerregelung, voraussichtliche Umsätze/ Gewinne, Vorauszahlungen und Art der Aufzeichnungen (Einnahmen- Ausgaben-Rechnung oder doppelte Buchhaltung) festlegen.
  3. Sozialversicherung der Selbständigen (SVS): Nach der Gewerbeanmeldung meldet die Behörde automatisch an die SVS, man erhält danach die Vorschreibung.
  4. Interessenvertretung: Nach Gründung ist meist automatisch eine Mitgliedschaft mit Grundumlage verbunden. Hier können Beratungsangebote und Steuersprechtage aktiv genutzt werden.
  5. Buchführungsstruktur aufsetzen: Wer hilft bei der Buchhaltung? Belegablage, Nummernkreise für Rechnungen, Aufbewahrungsfristen und GoBD-konforme Abläufe festlegen.
  6. Rechnungslegung prüfen: Pflichtangaben (Name, Adresse, UID, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungszeitraum etc.) sicherstellen und Vorlagen für Angebote/Rechnungen erstellen.