Hitzeurlaub für Arbeitnehmer?
Ein „Hitzeurlaub“ ist rechtlich nicht vorgesehen, Urlaub oder Zeitausgleich können nur mit Zustimmung der Arbeitnehmer konsumiert werden. Arbeitgeber müssen aber bei Hitze Schutzmaßnahmen treffen, etwa durch Beschattung, Lüftung, Ventilatoren, Trinkwasser oder angepasste Arbeitsorganisation. Die Arbeitsstättenverordnung sieht für Arbeitsräume einen Richtwert von 25 Grad vor, ist aber kein genereller Anspruch auf Hitzefrei.
Für Bauarbeiter gibt es eine Sonderregelung: Bei besonders hoher Hitze kann unter bestimmten Voraussetzungen Schlechtwetter vorliegen, ab einer Außentemperatur von 32,5 Grad im Schatten. Dann kann die Arbeit eingestellt und eine Schlechtwetterentschädigung gewährt werden. Die Hitzeschutzverordnung, die seit Anfang des Jahres in Österreich gilt, soll Arbeitnehmer bei extremer Hitze besser schützen, vor allem bei Arbeiten im Freien.
Vorgesehen sind Maßnahmen wie Schattenplätze, Trinkwasser, angepasste Arbeitszeiten und eine bessere organisatorische Planung. Ziel ist es, gesundheitliche Risiken zu senken und den Arbeitsschutz an die Folgen des Klimawandels anzupassen.