Spenden von der Steuer absetzen
Bei der steuerlichen Geltendmachung von Spenden an die sogenannten spendenbegünstigten Empfängerorganisationen ist es schon seit einiger Zeit zu einer Vereinfachung für die Spender gekommen. Unternehmer müssen die Spenden nicht mehr im Rahmen der Steuererklärung geltend machen. Die spendenbegünstigte Organisation (mit Einrichtung im Inland) kann unter bestimmten Voraussetzungen die Informationen direkt an das Finanzamt übermitteln – damit erfolgt die steuerliche Berücksichtigung automatisch.
Die Organisationen müssen den Gesamtbetrag der im Jahr 2022 von der jeweiligen Person geleisteten Spenden bis spätestens Ende Februar 2023 an das Finanzamt melden. Die beim Finanzamt eingelangten Übermittlungen können dann vom Spender in FinanzOnline überprüft werden. Voraussetzung für die Berücksichtigung der Spende sind Vor- und Zuname wie auch das Geburtsdatum des Spenders. Um die Spende von der Steuer absetzen zu können, muss sie an Einrichtungen, die entweder im Gesetz genannt sind oder auf der Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen des BMF stehen, gehen.