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Pauschalierung für Öffi-Ticket

Durch das Abgabenänderungsgesetz 2022 wurde die Möglichkeit geschaffen, dass Unternehmer pauschal 50 Prozent der Ausgaben für eine nicht übertragbare Wochen-, Monats- oder Jahreskarte (das Klimaticket fällt ebenfalls unter diese Regelung) für Massenbeförderungsmittel als Betriebsausgabe geltend machen können, wenn diese auch für betrieblich veranlasste Fahrten verwendet wird.

Bis dato mussten bei Netzkarten für den öffentlichen Verkehr, die sowohl für betriebliche als auch private Fahrten genutzt wurden, die Kosten aufgeteilt werden. Dazu mussten die privaten und beruflichen Fahrten genau erfasst werden. 

Aufpreise für Familienkarten, für die Übertragbarkeit der Wochen-, Monats- oder Jahreskarte (Mitnutzung durch andere Personen), für die Mitnahme von Hunden oder Fahrrädern sowie Aufpreise für die Nutzung der 1. Klasse für Einzelfahrten sind von dieser Pauschalregelung allerdings nicht erfasst. Ein generelles Upgrade für die 1. Klasse (z. B. der ÖBB) ist allerdings schon erfasst.

Übrigens: Seit 2021 kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte steuerfrei zur Verfügung stellen oder die entsprechenden Kosten steuerfrei ersetzen. Der Arbeitgeber muss lediglich einen Nachweis des Kaufes erbringen. Der Zuschuss/Beitrag der des Arbeitgebers kann auch monatlich mit der Gehaltsauszahlung bezahlt werden.