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Import und Export in der EU

Bei Warenbewegungen innerhalb der EU spricht man bei B2B-Geschäften von innergemeinschaftlichem Warenverkehr (innergemeinschaftlichen Lieferungen – igL, innergemeinschaftlichen Erwerb – igE) und bei B2C-Geschäften von Versandhandel.

Findet die Warenbewegung aus einem Drittland (bspw. Schweiz) statt, spricht man von Import, bei einer Lieferung von Waren in ein Drittland von Export.

Für den Export oder Import wird eine EORI-Nummer benötigt, die als Identifizierung für alle Wirtschaftsbeteiligten im Kontakt mit den Zollbehörden dient. Die Nummer ist personalisiert, man erhält sie auf Antrag über die Webseite des Finanzministeriums (www.bmf.gv.at).

Eine EORI-Nummer kann von natürlichen Personen und Unternehmen beantragt werden. Ferner benötigt man bei jedem Export oder Import eine Zollanmeldung. Diese macht in der Regel ein Spediteur, wobei hier, je nach Art und Größe der Ware, zwischen „klassischen“ Spediteuren oder Schnelldiensten gewählt werden kann. Es ist auch möglich, über die Postaufgabe eine Zollanmeldung zu machen. Die Zollanmeldung ist nicht mit dem Transport zu verwechseln.  Für die Zollanmeldung benötigt man – speziell im Export – die richtige Zolltarifnummer. Beim Import wird die Zolltarifnummer oft vom Verkäufer im Drittland vorgegeben, wobei auch hier eine Abklärung bzgl. Einfuhrbestimmungen und -kosten im Vorfeld sinnvoll sein kann.