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Fragen an das Finanzamt

Unternehmer, die sich in Sachen Lohnsteuer in manchen Fällen nicht sicher sind, wie vorzugehen ist, haben das gesetzlich verankerte Recht, Anfragen an das zuständige Finanzamt stellen.

Besonders im Bereich der Lohnsteuer gibt es laufend Neuerung und Gesetzesänderungen. Thematisch können Anfragen zum Lohnsteuerabzug, zum Dienstgeberbeitrag und zum Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag gestellt werden. Sie können per Brief, Fax oder über FinanzOnline beim Finanzamt des Arbeitgebers eingebracht werden.

Die Anfrage hat zu enthalten:

  • Name und Steuernummer des Anfragenden.
  • Vollständige und eindeutige Darstellung des konkreten Sachverhaltes (es darf sich um keinen abstrakten Sachverhalt handeln) mit dem Hinweis, ob dieser bereits verwirklicht worden ist oder noch nicht.
  • Formulierung einer konkreten Rechtsfrage, die sich aus diesem Sachverhalt ergibt.

Die Beantwortung der Anfragen muss binnen 14 Tagen erfolgen. Wird diese Frist nicht erfüllt, kann allerdings keine Säumnisbeschwerde durch die anfragende Partei erhoben werden. Die Antwort in Form einer Auskunftserteilung hat auch keinen Bescheidcharakter und kann daher nicht mit einer Beschwerde bekämpft werden. Die erteilte Auskunft kann daher weder den Steuerpflichtigen noch die Abgabenbehörde binden.