E-Rechnungen an den Bund

Auch andere öffentliche Stellen setzen zunehmend auf die E-Rechnung. Das bedeutet aber nicht, dass man einfach Rechnungen als PDF per E-Mail schicken darf. Solche Rechnungen gelten als nicht bezahlt. Die Rechnung muss vom Bund elektronisch weiterverarbeitet werden können und speziellen Anforderungen entsprechen:
Zuerst muss eine Registrierung am Unternehmensserviceportal (www.usp.gv.at) vorgenommen werden. Das USP ist das Internetportal der Republik Österreich für Unternehmen und bietet Zugang zu E-Government-Anwendungen sowie Informationen.
Sobald die Zugangsdaten feststehen, kann man in der Administration des Unternehmensserviceportals die Anwendung „E-Rechnung an den Bund“ zur Benutzung aktivieren. Für die Übermittlung wird eine sichere Verbindung zum System des Bundes hergestellt.
Für die Übermittlung stehen mehrere verschiedene Möglichkeiten bzw. Formate zur Auswahl. Mit einer Buchhaltungssoftware, über ein Online-Formular, das Hochladen von ebInterface- XMLRechnungen oder die Koppelung des eigenen Softwaresystems mittels „Webservice“. Bei ebInterface handelt es sich um den österreichischen XML-Rechnungsstandard.