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Die neue Trinkgeldpauschale

Es war nicht einfach, aber es wurde ein Kompromiss beschlossen. Die neue Trinkgeldpauschale in Österreich gilt ab 1. Januar 2026 und betrifft insbesondere Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie.

Die Sozialversicherungsbeiträge werden ab 2026 pauschal berechnet, unabhängig von der tatsächlich erzielten Trinkgeldsumme und ohne zusätzliche Nachweispflicht. Die Pauschale sorgt damit für höhere Ansprüche bei Pension, Krankengeld und Arbeitslosenunterstützung der Beschäftigten, da Trinkgelder sozialversichert werden. Für Betriebe und Beschäftigte gibt es damit mehr Rechtssicherheit: Nachprüfungen und Nachforderungen der Sozialversicherungsträger sind zukünftig ausgeschlossen, sofern die Pauschalen nicht überschritten werden.

Bei Teilzeitarbeit wird die Pauschale aliquot berechnet, und eine Opt-out-Möglichkeit besteht für Beschäftigte, deren tatsächliches Trinkgeld unter der Pauschale liegt. Die Pauschalen gelten nicht für Branchen, in denen typischerweise kein Trinkgeld anfällt (z.B. Systemgastronomie, Altersheime). Die Digitalisierung (Bezahlterminals) und die Registrierkassen machen die Nachverfolgung von Trinkgeldern wichtiger, deshalb ist die Pauschale ein Fortschritt in Richtung Bürokratieabbau.

Das Wichtigste aber ist: Das Trinkgeld bleibt steuerfrei.