Buchhaltungstipp zu Maßnahmen für kleine Betriebe bei finanziellen Engpässen
In solchen Fällen bietet das Finanzamt über die Bundesabgabenordnung die Möglichkeit, eine Stundung oder Ratenzahlung zu beantragen.
Wichtig ist, den Antrag möglichst vor, spätestens jedoch am Fälligkeitstag einzubringen. So lassen sich zusätzliche Säumnisfolgen möglichst vermeiden. Eine Zahlungserleichterung kann bewilligt werden, wenn die sofortige Zahlung eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen würde und die Abgabe trotzdem voraussichtlich einbringlich bleibt. Entscheidend ist, dass die wirtschaftliche Situation in der Begründung nachvollziehbar dargestellt wird. Bei einem Antrag auf Ratenzahlung sollte ein realistischer Vorschlag gemacht werden. Sinnvoll ist ein Plan, der zur eigenen Liquidität passt und laufende Abgaben mitberücksichtigt.
Werden vereinbarte Zahlungen nicht eingehalten, kann die gesamte offene Schuld sofort fällig werden. Aber Achtung: Bei Selbstbemessungsabgaben wie Umsatzsteuer oder Lohnabgaben prüft das Finanzamt besonders streng, weil diese Beträge nicht dem Unternehmen selbst zustehen, sondern für Dritte einbehalten und abgeführt werden müssen. Zahlungserleichterungen werden daher in diesen Fällen nur ausnahmsweise bewilligt.