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PKW-TIPPS – So fahren Einzelunternehmen steuerlich am günstigsten.

Das Auto hatte seit Beginn der Corona-Pandemie Pause, Dienstreisen wurden durch Online-Veranstaltungen ersetzt und somit rückte auch die geschäftliche Nutzung des Fahrzeugs in den Hintergrund. Doch die Motoren werden nun wieder gestartet und es gibt einiges zu berücksichtigen, wenn Sie Ihren PKW betrieblich nutzen und abschreiben wollen.

Die 50-Prozent-Regel

Es ist eigentlich ganz einfach: Wer als Einpersonenunternehmen ein Fahrzeug besitzt, nutzt dieses nicht nur privat, sondern zumeist auch betrieblich – und dabei gilt die 50-Prozent-Regel. Wird ein PKW mehr als 50 % betrieblich genützt, so gilt er als Betriebsfahrzeug und es können die Betriebskosten steuerlich abgesetzt werden. Die betrieblich gefahrenen Kilometer müssen in einem Fahrtenbuch oder mit einer App dokumentiert werden. Die private Nutzung wird im Zuge des Jahresabschlusses als Eigenverbrauch hinzugerechnet. Bei der Absetzung für Abnutzung (AfA) muss ebenfalls der private Kostenteil ausgeschieden werden.

Sollte das Fahrzeug jedoch weniger als 50 Prozent für Firmentätigkeiten genützt werden, werden anstelle der anteilsmäßigen Betriebskosten die dienstlich gefahrenen Kilometer geltend gemacht. Dabei gilt es, die Höchstgrenze von 30.000 Kilometer nicht zu überschreiten. Durch das Kilometergeld, das derzeit 0,42 Euro pro Kilometer beträgt, sind alle laufenden Kosten wie Kraftstoff oder Versicherung abgegolten.

Der Vorsteuerabzug

Ein neues Dienstauto soll her? Auch hier gibt es einige Dinge zu beachten, denn der Vorsteuerabzug ist bei Betriebsfahrzeugen nur eingeschränkt möglich. Die Angemessenheitsgrenze bei der Anschaffung liegt bei 40.000 Euro, damit der Vorsteuerabzug noch uneingeschränkt möglich ist. Bei einem Preis von über 80.000 Euro ist gar kein Vorsteuerabzug mehr möglich. Die Anschaffung eines Elektrofahrzeuges ist mit zahlreichen steuerlichen Begünstigungen verbunden und kann für den Unternehmer durchaus sinnvoll sein. Allerdings gilt es, einige Besonderheiten zu beachten: Kein Sachbezug sowie Selbstbehalt bei Angestellten und Geschäftsführern. Ein Vorsteuerabzug ist bei unternehmerisch genutzten E-Autos mit einem CO2-Emmisionswert von 0 Gramm pro Kilometer jedoch bis zur Angemessenheitsgrenze möglich.

Welche Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor vorsteuerabzugsfähig sind, erfahren Sie über die Liste vorsteuerabzugsfähiger KFZ des Finanzamts.

Die Reisekosten

Bei den Reisekosten gibt es klare Regeln, welche Fahrtkosten, welcher Verpflegungsmehraufwand, Nächtigungsaufwand und welche Nebenspesen abzugsfähig sind. Waren Sie mit einem öffentlichen Verkehrsmittel, einem Betriebsfahrzeug oder Ihrem privaten PKW unterwegs? Wie lange sind Sie beruflich gereist? Wichtig ist es, das Fahrtenbuch ordentlich und sauber zu führen.

Die Aufzeichnung

Egal ob digital über eine App oder analog mit Fahrtenbüchern aus dem Fachhandel – es gilt die Grundaufzeichnung bzw. das Original-Dokument. Excel-Dokumente werden nicht akzeptiert, da diese im Nachhinein verändert werden können.

Noch Fragen?

Vertrauen Sie auf die Expertise unserer BuchhalterInnen! Diese klären Sie zu den Steuervorteilen in der Anschaffung von Fahrzeugen sowie der günstigsten Variante der Betriebskostenerfassung auf.

Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft und überlassen Sie diese oftmals lästigen Verwaltungsarbeiten einem „Buchhaltungs-Profi“.

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