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Ökosoziale Steuerreform III

Senkung der Einkommensteuer

  • Senkung der 2. Tarifstufe (Einkommensteile über 18.000€ bis 31.000€): von 35 Prozent auf 30 Prozent mit 1.7.2022
  • Senkung der 3. Tarifstufe (Einkommensteile über 31.000€ bis 60.000€): von 42 Prozent auf 40 Prozent mit 1.7.2023

Bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2022 wird die unterjährige Senkung des Steuersatzes durch Anwendung eines Mischsteuersatzes von 32,5 Prozent für das gesamte Kalenderjahr berücksichtigt, im Jahr 2023 durch Anwendung eines Mischsteuersatzes von 41 Prozent.

Für Arbeitnehmer werden für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. 12. 2021 bzw. 31. 12. 2022 enden der Mischsteuersatz von 32,5 Prozent bzw. 41 Prozent zur Anwendung kommen, wobei für 2022 eine Aufrollungsverpflichtung bis Ende Mai vorgesehen ist, wenn der Mischsteuersatz Anfang 2022 noch nicht angewandt werden kann.

Senkung der Körperschaftsteuer:
Die Körperschaftsteuer wird 2023 auf 24 Prozent und 2024 auf 23 Prozent gesenkt.

Besteuerung von Kryptowährungen:
Seit 1. 3. 2022 werden Einkünfte aus Kryptowährungen, die nach dem 28. 2. 2021 angeschafft wurden, zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen und dem besonderen Steuersatz von 27,5 Prozent unterliegen.
Ab 1. 3. 2022 gibt es die Möglichkeit des freiwilligen KESt-Abzugs. Die KESt-Abzugsverpflichtung ist ab 2024 vorgesehen.