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Klimaticket Förderung – Nachhaltigkeit unterstützen und Geld sparen

Nachhaltig agierende Mitgliedsbetriebe werden von uns besonders unterstützt. Mit dem Klimaticket-Zuschuss leisten wir einen wertvollen Beitrag für das Klima unseres Planeten, und können umweltbewusstes Handeln unserer Mitglieder fördern.

Mit diesem Zuschuss setzen wir den nächsten Schritt in eine nachhaltigere Zukunft und unterstützen den Kauf eines Klimaticket Ö und Klimaticket OÖ mit einer Förderung von bis zu 300€.

Damit einer Beantragung nichts mehr im Wege steht, haben wir hier alle wichtigen Informationen rund um den Ankauf und die Förderung zusammengefasst.

Was wird gefördert?

Wir bieten einen Zuschuss beim Ankauf oder bei Verlängerung eines Klimaticket OÖ oder eines Klimaticket Ö:

  • Bei dem Ticket für Oberösterreich ist ein Förderungsbetrag von 100€ vorgesehen.
  • Bei dem Klimaticket für ganz Österreich ermöglicht die Fachgruppe einen Zuschuss von 300€.

Wie unterscheiden sich Klimaticket Ö und Klimaticket OÖ?

Mit dem Besitz eines Klimaticket Ö kann das gesamte Linienverkehrsnetz in Österreich für 365 Tage genutzt werden. Spezielle Tourismusattraktionen sind allerdings nicht inkludiert, u. a. die Waldviertelbahn, Wachaubahn oder die Schafbergbahn.

Zusätzlich gibt es für jedes Bundesland eigene Tarife, die sich vom Klimaticket für ganz Österreich in einigen Punkten unterscheiden. Mit unserem Fokus auf das Bundesland Oberösterreich fällt der Ankauf eines Klimaticket OÖ ebenfalls in unsere Zuschuss-Aktion.

Für das oberösterreichische Ticket gibt es nochmal verschiedene Preiskategorien, so kann entweder ein Ticket für ganze Oberösterreich inkl. aller Kernzonenverkehre in Linz, Wels und Steyr gekauft werden, oder für ganz ÖO und einer der ausgewählten Kernzone. Das Klimaticket OÖ ist für 365 Tage gültig.

Wer kann die Förderung beantragen und wie oft ist eine Beantragung möglich?

Grundsätzlich kann jedes aktive Mitglied der Fachgruppe OÖ Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT, sofern kein Rückstand hinsichtlich der WK-Mitgliedsbeiträge (Grundumlage) besteht, eine Förderung erhalten. Das Klimaticket muss auf den Einzelunternehmer oder ein Mitglied der Geschäftsleitung (handelsrechtliche Verantwortung) ausgestellt sein.

Ein Anspruch auf die Förderung kann einmal pro Förderperiode (= Gültigkeitszeitraum des Klimatickets: 03.11.2023 – 31.10.2024) geltend gemacht werden. Allerdings gibt es keine rückwirkende Förderung. Eine Ausweitung auf die Folgejahre ist geplant.

Wie kann ich die Förderung beantragen?

Ihre Klimaticket-Förderung können Sie ganz einfach über unsere Website huddlex.at beantragen. Melden Sie sich mit ihren WKO-Zugangsdaten an und wählen Sie in Ihrem Dashboard die Förderanträge aus. Tragen Sie alle erforderlichen Daten ein und laden Sie folgende Unterlagen als PDF hoch.

  • Rechnung/Verlängerungsbestätigung
  • Zahlungsbestätigung (über den Gesamtbetrag bzw. zumindest über die erste Rate bei monatlicher Zahlungsweise)
  • Scan des (vorläufigen) Klimatickets mit Gültigkeitszeitraum – der Name des Besitzers muss gut lesbar sein

Folgende Rahmenbedingungen sollten zusätzlich bedacht werden:

Jeder Mitgliedsbetrieb erhält eine Förderung pro Förderperiode und es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Nach Ausschöpfung der dafür von der Fachgruppe UBIT OÖ reservierten Mittel des laufenden Jahres kann keine Förderung mehr gewährt werden. Die Förderung wird in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Förderanträge vergeben. Mehr Informationen zu unseren Richtlinien finden Sie hier und sollten Rückfragen auftauchen, können Sie sich an ubit@wkooe.at wenden. 

Also nutzen Sie Ihre Chance auf den Klimaticket-Zuschuss und unterstützen Sie unser Vorhaben für eine nachhaltigere Zukunft.