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Die Arbeitsplatzpauschale für Selbstständige

Viele Unternehmer müssen derzeit zu Hause arbeiten. Um die dadurch gestiegenen Kosten (Strom, Gas etc.) ein wenig abzufedern, wurde ab 2022 die Arbeitsplatzpauschale für Selbstständige eingeführt.

Die Pauschale beträgt 300 Euro oder 1200 Euro. Voraussetzung dafür sind:

  • Der Selbstständige hat Ausgaben aufgrund der Nutzung des privaten Wohnraums
  • Es stehen keine anderen Räume für die Ausübung der erwerblichen Tätigkeit zur Verfügung
  • Es werden keine Aufwendungen für ein Arbeitszimmer geltend gemacht

Wenn die Einkünfte aus weiteren aktiven Erwerbstätigkeiten wie Land- und Forstwirtschaft, aktive Dienstverhältnisse etc. 11.000 Euro nicht übersteigen, kann der höhere Betrag (1200 Euro) in Anspruch genommen werden. Allerdings deckt dieser Betrag alles ab und es können keine anderen Ausgaben bezüglich der Wohnung steuerlich geltend gemacht werden. Es ist also gut abzuwägen, ob man lieber ein Arbeitszimmer von der Steuer absetzt oder sich den Pauschalbetrag zurückholt.

Die Pauschale gilt für das Kalenderjahr, sollte das Wirtschaftsjahr sich davon unterscheiden, kann eine Aliquotierung in Anspruch genommen werden.

Es kann auch im Rahmen der Basispauschalierung geltend gemacht werden.