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Geldwäsche – Mit einem Fuß im Kriminal

  • 06.12.2022
  • 09:00 - 13:00
  • Fachgruppe UBIT + Sparte Information & Consulting
  • WIFI Linz,
Werden Sie nicht Mittäter und schützen Sie sich vor Strafen: Die Gewerbeordnung verpflichtet klar definierte Unternehmer, wie zum Beispiel Unternehmensberater und Makler, Maßnahmen zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ergreifen. Die Gewerbebehörde prüft und verhängt bei nicht korrekter Umsetzung erhebliche Strafen. Wir zeigen Ihnen, wie die Umsetzung der gesetzlich geforderten Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche in Ihrem Unternehmen funktioniert: Von den allgemeinen Sorgfaltspflichten (Risikoanalyse, …) bis hin zu den konkreten Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden (Identitätsfeststellung, …). Wir teilen Ihnen mit, worauf die Behörde bei Überprüfungen Wert legt, und geben praktische Tipps.

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