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Insolvenz- und Exekutionsrecht NEU – Notwendiges Beraterwissen

  • 27.01.2022
  • 14:00 - 18:00
  • Fachgruppe UBIT + Sparte Information & Consulting
  • Online,

Das neue Insolvenzrecht sieht ein fortgesetztes Exekutionsverfahren vor, das Gesamtvollstreckung genannt wird. Die Initiative zur Insolvenzantragstellung soll von den Gläubigern ausgehen. So soll eine offenkundige Zahlungsunfähigkeit bereits im Exekutionsverfahren wahrgenommen und weitere aussichtslose Exekutionsverfahren vermieden werden. Sie erhalten nach Einführung des theoretischen Teiles eine praxisbezogene Anwendung dieser Neuerungen im Exekutions- und Insolvenzverfahren in Form von Fallbeispielen näher gebracht.
 

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