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Web-Seminare

Es stellt sich heutzutage oft die Frage, wie online abgehaltene Sprachkurse, Seminare etc. umsatzsteuerlich zu behandeln sind, zumal die Kunden nicht immer in Österreich vor den Bildschirmen sitzen, sondern auch im Ausland.

Sind sowohl der Unternehmer als auch der Kunde in Österreich, so sind die Umsätze in Österreich steuerbar und steuerpflichtig. Das heißt konkret, der österreichische Unternehmer weist auf seiner Rechnung 20 Prozent USt aus und führt diese im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung ans Finanzamt ab. Ob der Kunde, also der Leistungsempfänger Unternehmer oder Privatperson ist, spielt hierbei keine Rolle.

Betreibt der Kunde sein Unternehmen oder hat dieser seinen Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, so verlagert sich der Leistungsort dorthin. Bei Ausstellung der Rechnung muss unterschieden werden, ob es sich beim Kunden um einen Unternehmer oder eine Privatperson handelt. Ist der Kunde Unternehmer und liegt eine gültige UID-Nummer vor, ist die Rechnung ohne USt, aber mit Hinweis auf reverse charge auszustellen. Ist der Kunde eine Privatperson, so ist die jeweilige USt des Landes in Rechnung zu stellen, in dem die Person den Wohnsitz hat. Der österreichische Unternehmer benötigt dafür eine Registrierung zum EU-OSS (über Finanz Online), alternativ kann auch eine Registrierung im jeweiligen Mitgliedsstaat erfolgen.