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Steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen Teil 1

Photovoltaikanlagen sind in Österreich steuerlich vor allem aus Sicht der Umsatzsteuer, der Einkommensteuer und teilweise auch im Hinblick auf Abgaben und Förderungen relevant.
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Seit 2024 hat sich die Rechtslage für PV-Anlagen deutlich verändert, weshalb bei der steuerlichen Beurteilung insbesondere auf den Zeitpunkt der Anschaffung, die Art der Nutzung und die Leistung der Anlage zu achten ist. Umsatzsteuer: Für die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Einfuhr und die Installation von Photovoltaikmodulen galt in Österreich ab 1. Jänner 2024 grundsätzlich ein Nullsteuersatz unter bestimmten Voraussetzungen. Dieser Nullsteuersatz war jedoch befristet. Voraussetzung für die Anwendung des Nullsteuersatzes war insbesondere, dass die Engpassleistung der gesamten Photovoltaikanlage nicht mehr als 35 kW peak beträgt und die Anlage auf oder in der Nähe bestimmter Gebäude betrieben wird. 

Dieser Nullsteuersatz wurde jedoch mit 7. März 2025 vorzeitig beendet. Seit 1. April 2025 gilt wieder der Normalsteuersatz von 20 Prozent. Es gab eine Übergangsregelung (Nullsteuersatz) für Verträge, die bis 6. März 2025 nachweislich abgeschlossen wurden und bei denen die Anlage bis 31. Dezember 2025 geliefert bzw. fertig installiert wurde. Mit 31. März 2025 endete grundsätzlich die Möglichkeit PV-Anlagen mit 0 Prozent zu fakturieren.