IC Unternehmer Akademie: Update Geldwäschebestimmungen
- 02.12.2026
- 14.00 - 18.00
- Ing. Mag. Peter Stabauer
- Online
Die Gewerbeordnung und das Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG) verpflichten klar definierte Unternehmer:innen, wie zum Beispiel Unternehmensberater:innen, Immobilien- und Versicherungsmakler:innen, Bürodienstleister:innen, Vermögensberater:innen und Buchhalter:innen, Maßnahmen zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ergreifen. Die Gewerbe/BiBuG-Behörde führt laufend Vor-Ort-Kontrollen durch und verhängt bei nicht korrekter Umsetzung erhebliche Strafen. Auch die öffentliche Bekanntmachung von Unternehmen, die gegen die Bestimmungen verstoßen, ist möglich und kann schwerwiegende Konsequenzen haben.