Cybersicherheits-Richtlinie NIS 2
- 16.10.2025
- 9:00 - 17:00
- Fachgruppe UBIT
- Hessenplatz 3, 4020 Linz
Mit der kommenden NIS2-Gesetzgebunng werden verbindliche Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen für Unternehmen bestimmter Sektoren gelten. Der Anwendungsbereich erweitert sich über das aktuelle NIS-Gesetz hinaus. Betroffene Unternehmen müssen Mindeststandards für Cybersicherheit erfüllen und Vorfälle innerhalb von 24 Stunden melden. Die Leitungsorgane haften persönlich und müssen Schulungen nachweisen. Die Sicherheit in der Lieferkette ist ebenfalls wichtig. Unternehmen sollten sich rechtzeitig vorbereiten, um ihre internen Prozesse anzupassen und sich vor Cyberattacken zu schützen.
In diesem Workshop erfahren Sie, wie Sie die rechtlichen Compliance-Anforderungen erfüllen und Ihre Kund:innen optimal in technischen Fragen beraten können.