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Geldwäsche - jetzt wird gestraft!

  • 17.05.2021
  • 14:00 - 15:00
  • Online

Die Gewerbeordnung und/oder das Bilanzbuchhaltungsgesetz verpflichten Sie, Maßnahmen zur Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zu ergreifen.

Die Gewerbebehörden prüfen seit einiger Zeit die Einhaltung dieser Bestimmungen und haben bisher das Prinzip „Beraten statt Strafen“ angewandt. Nun ist die „Beratungsphase“ vorbei und Strafverfahren werden eröffnet. Empfindliche Strafen zwischen EUR 20.000 und EUR 30.000 drohen Ihnen. Im Falle eines besonders schwerwiegenden, wiederholten oder systematischen Verstoßes kann eine Geldstrafe bis zu einer Million Euro verhängt werden.

Dieses Webinar zeigt Ihnen anhand typischer Geschäftsfälle, zu welchem Zeitpunkt Sie welche Maßnahme umsetzen müssen.

Nehmen Sie das Thema Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nicht auf die leichte Schulter!

Referenten: RA Dr. Georg Bruckmüller und RA Mag. Karl Weilhartner, Bruckmüller RechtsanwaltsgmbH

Wir zeichnen dieses Webinar auf und stellen Ihnen dieses kostenlos - beispielsweise für Mitarbeiterschulungen - zur Verfügung.

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